AGB
Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Firma Stapelberg GmbH
Hinweis: kein Verkauf an Privat
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Unsere Lieferungen und sonstigen Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Preise, Lieferung und Zahlung
Zahlungsfristen laufen vom Rechnungsdatum an.
Soweit nichts anderes vereinbart, haben die Zahlungen innerhalb von 30 Tagen rein netto Kasse zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen/Abrechnungstagen, wird ein Skonto von 2% gewährt. Die Ablehnung von Schecks oder anderer unbarer Zahlungsmittel behalten wir uns vor; die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Zahlungen in fremder Währung werden gem. Bankabrechnung gutgeschrieben. Erfüllt der Kunde seine vertragliche Abnahmepflicht nicht, sind wir bei Vorliegen der gesetzlichen Verzugsvoraussetzungen berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung i.H.v. 20% des vereinbarten Preises als pauschalierten Schadenersatz zu fordern, sofern nicht nachweislich ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Zahlung des gesamten vereinbarten Preises nebst aller Neben-forderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Kunde darf im Rahmen eines normalen Geschäfts-verkehrs über die Vorbehaltsware verfügen. Veräußert der Kunde im gewöhnlichen Geschäftsverkehr die von uns gelieferte Ware an einen Dritten, so tritt uns der Kunde hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit ihm, die ihm aus der Veräußerung zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des ihm in Rechnung gestellten Kaufpreises mit allen Nebenrechten ab. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit nicht uns gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Ware nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert. Bei Zugriffen Dritter—insbesondere durch den Gerichtsvollzieher—auf die Vorbehaltsware, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Wir sind berechtigt die Vorbehaltsware zurückzunehmen, wenn wir bei Zahlungsverzug gem. § 455 BGB vom Kaufvertrag zurückgetreten sind und der Kunde eine ihm gem. § 326 BGB gesetzte Nachfrist fruchtlos hat verstreichen lassen. Verlangen wir im letzteren Falle Schaden-ersatz, sind wir berechtigt, die zurückgenommene Ware durch bestmöglichen freihändigen Verkauf in Anrechnung an unsere offene Forderung abzüglich entstehender Kosten zu verwerten.
Fristen für Lieferungen und sonstige Leistungen, Verzugsfolgen
Wir sind um die regelmäßige Einhaltung vereinbarter Fristen bemüht. Falls wir in Verzug geraten, d.h. aus einem von uns zu vertretenden Grundes nicht fristgerecht leisten, kann der Kunde erst nach Ablauf einer uns schriftlich gesetzten Frist von angemessener Dauer, verbunden mit einer Ablehnungsandrohung, vom Vertrag zurück-treten. Macht der Kunde an Stelle der Ausübung des Rücktrittsrechts Schadenersatzansprüche wegen Nicht-erfüllung geltend, so ist sein Schadenersatzanspruch auf höchstens 15% des Wertes der Ware begrenzt, die infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Die Einschränkung gilt nicht, soweit wir in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend haften. Höhere Gewalt und sonstige von uns nicht zu vertretende Ereignisse, die uns die rechtzeitige Vertragserfüllung unmöglich machen, berechtigen uns, die Erfüllung um die Dauer der Behinderung hinaus-zuschieben. Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie vom Vertrag zurücktreten.
Gewährleistung
Die Gewährleistung für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, wird wie folgt geregelt: Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Wird ein Mangel zurecht gerügt, so sind wir nach eigener Wahl zu Neulieferung oder Nachbesserung innerhalb angemessener Frist berechtigt. Schlägt die Ersatzlieferung bzw. die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitgehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen; so insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden), es sei denn, wir haben für Schäden zwingend zu haften, z.B. wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Ausschluss gilt auch nicht, soweit wir in Fällen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend haften. Für marginale Abweichungen der Qualität, Farbe, Größe, des Gewichts und der Ausrüstung, die handels-üblich oder technisch nicht vermeidbar sind, haften wir nicht. Eine Mehr– oder Minderlieferung bis zu 10% ist zulässig und stellt keine Mängel dar. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz– und sonstige Fehler zu prüfen und uns druckreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der Schriftform.
Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand
Sämtliche Anzeigen und Erklärungen, die uns gegenüber abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Wir sind berechtigt, mündliche Anzeigen und Erklärungen als wirksam zu behandeln. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon unberührt. Für Verträge mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand Nürnberg vereinbart. Im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
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